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Erklärung in bezug auf die verarbeitung von personenbezogenen daten

Erklärung in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entsprechend der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und der Belehrung betroffener Personen (im Weiteren nur „DSGVO“)

I. Verantwortlicher von personenbezogenen Daten

Der Verantwortliche von personenbezogenen Daten:

Name (Firma): RAVAK a. s.
Sitz: Obecnická 285, Příbram I, 261 01 Příbram
vertreten durch: Ing. Josef Stibor, Generaldirektor
IdNr.: 25612492
Steuer-ID: CZ25612492

(im Weiteren nur "Verantwortlicher")

informiert hiermit die betroffenen Personen im Einklang mit Art. 12 der DSGVO über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten sowie über ihre Rechte.

II. Umfang bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt in dem Umfang, in welchem die betroffene Person diese dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellt hat - konkret im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Vertrags- oder anderen Rechtsbeziehung mit dem Verantwortlichen oder welche vom Verantwortlichen anderweitig erhoben und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet werden bzw. zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Verantwortlichen.

III. Personenbezogene Datenquellen

direkt von den betroffenen Personen (z. B. Registrierung, E-Mai-Adressen, Telefon, Chat, Webseiten, Kontaktformular auf der Webseite, soziale Netzwerke, Visitenkarten, Verträge, Einverständniserklärungen, Videoaufnahmen, welche mit einem technischen Gerät des Verantwortlichen erfolgt sind, etc.)
aus öffentlichen Registern – als öffentliches Register gilt im Sinn dieses Dokuments:
• öffentliche Register entsprechend dem Gesetz Nr. 304/2013 GBl. über öffentliche Register von natürlichen und juristischen Personen, in der Fassung späterer Vorschriften - d. h., Vereinsregister, Stiftungsregister, Register von Instituten, Eigentümergemeinschaftsregister, Handelsregister und Register von allgemeinnützigen Organisationen;
• weitere Register im Sinn des Gesetzes Nr. 111/2009 GBl. über generelle Register, in der Fassung späterer Vorschriften

IV. Kategorien der personenbezogenen Daten, bei denen es sich um den Verarbeitungsgegenstand durch den Verantwortlichen handelt

Identifikationsdaten, Kontaktdaten, beschreibende Daten, Transaktionsdaten, technische Produktdaten.

V. Kategorien der betroffenen Personen

Betroffene Person ist eine natürliche Person, auf welche sich die personenbezogenen Daten beziehen, konkret:

- Mitarbeiter des Verantwortlichen
- Stellenbewerber für eine Stelle beim Verantwortlichen
- Vertragspartner des Verantwortlichen (natürliche Person – Unternehmer-/Nichtunternehmerperson)
- Person in einer Vorvertragsbeziehung mit dem Verantwortlichen (Auftraggeber vor der Akzeptanz des Auftrags, anfragende Person, etc.)
- Verfahrensteilnehmer
- Verfahrensnebenteilnehmer betreffende Person, beteiligter Auftraggeber
- Frage stellende Person zahlende Person Empfänger
- berechtigte Person verpflichtete Person geschädigte Person

VI. Kategorie der Auftragsverarbeiter und Empfänger von personenbezogenen Daten

- staatliche Verwaltungsbehörden
- örtliche Selbstverwaltungsbehörden von öffentlichen Einrichtungen
- kreditinstitute Versicherungen
- externe Dienstleister, welche in verschiedenen Bereichen (Gesundheits- und Arbeitsschutz, Buchhaltung, Schulungen, Aus- und Weiterbildung) Dienstleistungen für den Verantwortlichen übernehmen und erbringen

VII. Zweck und Gründe für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt beim Verantwortlichen:
- aufgrund der erteilten Einwilligung seitens der betroffenen Person im Rahmen der Erfüllung des Vertrags mit der betroffenen Person
- bei der Umsetzung von getroffenen Maßnahmen vor Vertragsabschluss auf Wunsch der betroffenen Person
- aufgrund der Erfüllung von rechtlichen Pflichten, welche für den Verantwortlichen gelten (einschließlich der Archivierung von Gesetzes wegen)
- aufgrund des Schutzes von lebenswichtigen Interessen der betroffenen oder einer anderen natürlichen Person - aufgrund der Aufgabenerfüllung, welche im öffentlichen Interesse erfolgt oder im Rahmen der Ausübung der öffentlichen Macht, mit welcher der Verantwortliche betraut ist
- aufgrund des berechtigten Interesses des Verantwortlichen oder von Dritten (einschließlich der Archivierung aufgrund des berechtigten Interesses des Verantwortlichen)

Gründe zur Verarbeitung von besonderen personenbezogenen Datenkategorien
Ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person, Erfüllung der Pflichten im Bereich Arbeitsrecht, Sozialversicherungs- und Sozialschutzrecht, Schutz von lebenswichtigen Interessen der betroffenen oder einer anderen natürlichen Person, sofern die betroffene Person körperlich oder rechtlich nicht in der Lage ist, ihre Einwilligung zu erteilen, personenbezogene Daten, welche offensichtlich von der betroffenen Person veröffentlicht wurde, Festlegung, Ausübung oder Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen oder bei Gerichtsverhandlungen, besonderes öffentliches Interesse, Archivierung im öffentlichen Interesse, zu wissenschaftlichen bzw. geschichtlichen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken.

VIII. Art der Verarbeitung und des Schutzes von personenbezogenen Daten

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt durch den Verantwortlichen. Die Verarbeitung erfolgt in dessen Geschäftsstellen, am Sitz des Verantwortlichen durch die jeweiligen, damit beauftragten Mitarbeiter bzw. durch den Auftragsverarbeiter. Die Verarbeitung erfolgt mit Rechentechnik bzw. bei personenbezogenen Daten in Urkundenform auch manuell - unter Einhaltung aller Sicherheitsgrundsätze zur Verwaltung und Bearbeitung von personenbezogenen Daten. Zu diesem Zweck hat der Verantwortliche technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, um den Schutz von personenbezogenen Daten zu gewährleisten - vor allem Maßnahmen, um einen unbefugten bzw. zufälligen Zugang zu personenbezogenen Daten sowie deren Änderung, Zerstörung oder Verlust zu verhindern, um unbefugte personenbezogene Datenübertragungen, die unbefugte Verarbeitung sowie jeglichen anderen Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern. Alle Personen, welche Zugang zu personenbezogenen Daten haben könnten, haben das Recht der betroffenen Person auf Schutz der Privatsphäre zu beachten und sind zur Vorgehensweise entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf den Schutz von personenbezogenen Daten verpflichtet.

IX. Verarbeitungszeitraum von personenbezogenen Daten

Im Einklang mit den in den betreffenden Verträgen, internen Vorschriften des Verantwortlichen bzw. in den betreffenden Rechtsvorschriften genannten Fristen handelt es sich um den Zeitraum, welcher zur Gewährleistung der Rechte und Pflichten erforderlich ist, die sich aus den Verträgen, berechtigten Interessen sowie aus den betreffenden Rechtsvorschriften ergeben.

X. Rechte von betroffenen Personen

1. Im Einklang mit Art. 12 der DSGVO informiert der Verantwortliche die betroffene Person über das Recht auf Zugang zu den personenbezogenen Daten sowie zu folgenden Informationen:
- zum Verarbeitungszweck, - zur Kategorie der betroffenen personenbezogenen Daten,
- zum Empfänger oder den Empfängerkategorien, welchen der Zugang zu den personenbezogenen Daten erteilt wurde oder wird,
- zum geplanten Zeitraum, über welchen die personenbezogenen Daten gespeichert werden, alle verfügbaren Informationen zu den personenbezogenen Datenquellen,
- sofern die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden, Tatsachen, ob es zur automatisierten Entscheidung kommt, einschließlich Profiling.

2. Jede betroffene Person, welche feststellt oder vermutet, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter von personenbezogenen Daten im Widerspruch zum Schutz der Privatsphäre sowie des persönlichen Lebens der betroffenen Person bzw. im Widerspruch zum Gesetz erfolgt, vor allem, wenn die personenbezogenen Daten in Bezug auf deren Verarbeitungszweck ungenau sind, kann:
- vom Verantwortlichen eine entsprechend Erklärung verlangen.
- verlangen, dass der Verantwortliche diesen Zustand abstellt. Vor allem kann es sich um die Sperre sowie um die Vornahme von Berichtigungen, Ergänzungen oder Löschungen von personenbezogenen Daten handeln.
- Wird ein Antrag einer berechtigten Person als berechtigt befunden, hat der Verantwortliche den mangelhaften Zustand unverzüglich abzustellen.
- Entspricht der Verantwortliche nicht dem Antrag der betroffenen Person, hat die betroffene Person das Recht, sich direkt an die Aufsichtsbehörde - an die Datenschutzbehörde zu wenden.
- Die betroffene Person hat das Recht, sich mit ihrem Anliegen direkt - ohne entsprechende vorherige Schritte - an die Aufsichtsbehörde zu wenden.

3. Informationen und Mitteilungen hat der Verantwortliche den betroffenen Personen auf kurze, transparente, verständliche sowie einfach zugängliche Weise zu erteilen - unter Verwendung von klaren und sprachlich einfachen Mitteln. Informationen und Mitteilungen kann der VERANTWORTLICHE den betroffenen Personen auch schriftlich erteilen, in passenden Fällen auch elektronisch oder mündlich, wenn er die Identität der betroffenen Person überprüft.

4. Auf den Antrag einer betroffenen Person auf Auskunft ist der Verantwortliche verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats ab Eingang eines derartigen Antrags zu reagieren. In begründeten Fällen kann der Verantwortliche diese Frist verlängern, längstens jedoch um 2 Monate. Über die Verlängerung hat der Verantwortliche die betroffene Person zu informieren - und dies ebenfalls innerhalb 1 Monats ab Eingang eines derartigen Antrags einer betroffenen Person, einschließlich der Nennung der Gründe für diese Verlängerung gegenüber der betroffenen Person. Stellt die betroffene Person den Antrag auf Auskunftserteilung auf dem elektronischen Weg, kann die Auskunftserteilung durch den Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person elektronisch erfolgen, vorbehaltlich der Tatsache, dass von der betroffenen Person eine andere Form der Auskunftserteilung - z. B. schriftlich - gefordert wird.

5. Fordert eine betroffene Person den Verantwortlichen auf, bestimmte Maßnahmen vorzunehmen (Berichtigung ihrer personenbezogenen Daten, deren Löschung, etc.), und werden diese Maßnahmen vom Verantwortlichen nicht ausgeführt, hat er hierüber die betroffene Person unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats ab dem Antrag zu Vornahme der entsprechenden Maßnahmen zu informieren - und dies einschließlichen der Gründe für die Nichtausführung dieser Maßnahmen und der Information der betroffenen Person bezüglich der Möglichkeit, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einzureichen bzw. sich an ein Gericht zu wenden.

6. Die Auskunftserteilung durch den Verantwortlichen gegenüber der betroffenen Person erfolgt unentgeltlich. Stellt eine betroffene Person wiederholt Anträge bzw. sind diese Anträge unbegründet oder unangemessen, kann der Verantwortliche den Antrag der betroffenen Person ablehnen oder entsprechende Kosten verlangen, welche den Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung oder mit der Ausführung der geforderten Maßnahmen entsprechen. Der Verantwortliche muss belegen können, dass der Antrag der betroffenen Person unbegründet oder unverhältnismäßig ist.

7. Wenn der Verantwortliche die personenbezogenen Daten direkt von der betroffenen Person erlangt, teilt er der betroffenen Person bei deren Erlangung folgende Informationen mit:
a) die Identifikations- und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie eines eventuellen Vertreters des Verantwortlichen;
b) den Verarbeitungszweck, für welchen die personenbezogenen Daten bestimmt sind sowie die rechtliche Grundlage zur Verarbeitung;
c) die berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder von Dritten, wenn die Verarbeitung für die berechtigten Interessen des Verantwortliche oder von Dritten erforderlich ist;
d) den eventuellen Empfänger oder Empfängerkategorie der personenbezogenen Daten;
e) die eventuelle Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten Drittländer oder internationale Organisationen weiterzuleiten sowie das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Beschlusses der Europäischen Kommission, dass diese Drittländer oder internationale Organisationen den entsprechenden personenbezogenen Datenschutz gewährleisten sowie des Weiteren den Verweis auf geeignete Garantien und Mittel zur Erlangung von Kopien dieser Daten oder Auskünfte, wo diese Daten zugänglich gewesen sind.

8. Sofern es zur Gewährleistung einer rechtmäßigen und transparenten Verarbeitung unabdingbar ist, erteilt der Verantwortliche der betroffenen Person weitere Auskünfte, vor allem in Bezug auf den Verarbeitungszeitraum von personenbezogenen Daten bzw. die Kriterien für dessen Festlegung und in Bezug auf das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung von personenbezogenen Daten, deren Löschung, etc.

9. Erlangt der Verantwortliche die personenbezogenen Daten nicht direkt von der betroffenen Person, erteilt er der betroffenen Person bei deren Erlangung die im Abs. 7, lit. a), b), d) und e) genannten Auskünfte bzw. die weiteren Auskünfte entsprechend Abs. 8.
10. Immer, wenn sich der Verarbeitungszweck ändert, hat der Verantwortliche die betroffene Person hierüber entsprechend zu informieren.

11. Auf Verlangen der betroffenen Person ist der Verantwortliche verpflichtet, eine Bescheinigung auszustellen, ob die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, welche die betroffene Person betreffen, durch diesen erfolgt - und wenn ja, der betroffenen Person den Zugang zu diesen zu gewährleisten personenbezogenen Daten sowie zu folgenden Informationen zu gewährleisten:
a) zu den betreffenden Verarbeitungszwecken;
b) zur Kategorie der betroffenen personenbezogenen Daten;
c) zum Empfänger oder zur Empfängerkategorie, welcher der Zugang zu den personenbezogenen Daten erteilt wurde oder wird, vor allem zu Empfängern in Drittländern oder internationalen Organisationen;
d) zum geplanten Zeitraum, über welchen die personenbezogenen Daten gespeichert werden bzw., wenn dies nicht festgestellt werden kann, die angewandten Kriterien zur Festlegung dieses Zeitraums;
e) zur Existenz des Rechts, vom VERANTWORTLICHEN die Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten zu verlangen, welche die betroffene Person betreffen bzw. die Einschränkung deren Bearbeitung oder dieser Verarbeitung zu widersprechen;
f) zum Recht, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einzureichen;
g) zu allen zugänglichen personenbezogenen Datenquellen, wenn die personenbezogenen Daten nicht von der betroffenen Person erlangt wurden.
12. Im Einklang mit den im Abs. 11 festgelegten Pflichten ist der Verantwortliche verpflichtet, der betroffenen Personen Kopien der verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Für die Zurverfügungstellung der Kopien entsprechend dem vorhergehenden Satz kann der Verantwortliche angemessene Verwaltungskosten berechnen.
13. Der Verantwortliche ist verpflichtet, ungenaue personenbezogene Daten sowie unvollständige personenbezogene Daten einer betroffenen Person unverzüglich zu berichtigen bzw. zu ergänzen - auch durch Zurverfügungstellung einer nachträglichen Erklärung.

14. Der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten einer betroffenen Person unverzüglich zu löschen, wenn einer der nachfolgend genannten Gründe erfüllt ist:
a) die personenbezogenen Daten sind nicht mehr zu den Zwecken erforderlich, aufgrund derer sie erhoben oder anderweitig verarbeitet wurden;
b) die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung; wenn die Verarbeitung von personenbezogenen Daten aufgrund dieser Einwilligung erfolgt und zur Verarbeitung kein weiterer Rechtsgrund vorhanden ist
c) die betroffene Person widerspricht der Verarbeitung und es gibt keine überwiegend berechtigten Gründe zur Verarbeitung;
d) die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist rechtswidrig erfolgt;
e) die personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, um die durch das Recht der Europäischen Union oder die Rechtsordnung der Tschechischen Republik festgelegten Rechtspflichten zu erfüllen.

15. Hat ein Verantwortlicher personenbezogene Daten einer betroffenen Person veröffentlicht und ist verpflichtet, diese zu löschen, hat der Verantwortliche (unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und Kosten) die entsprechenden Schritte zu veranlassen, um die anderen Verantwortlichen von personenbezogenen Daten zu informieren, durch welche die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten erfolgt, dass von der betroffenen Person gefordert wird, sämtliche Verweise auf diese personenbezogenen Daten zu löschen, einschließlich deren Kopien und Vervielfältigungen.

16. Der Verantwortliche ist nicht zur Erfüllung der Pflichten entsprechend Abs. 14 und 15 verpflichtet, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für diesen unabdingbar ist, z. B. zur Erfüllung einer Rechtspflicht, welche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entsprechend dem Recht der Europäischen Union oder entsprechend der Rechtsordnung der Tschechischen Republik verlangt und welche sich auf den Verantwortlichen bezieht bzw. zur Festlegung, Ausübung oder Verteidigung seiner rechtlichen Ansprüche, etc..

17. Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einer betroffenen Person einzuschränken, wenn:
a) die betroffene Person die Genauigkeit der personenbezogenen Daten bestreitet - und dies über den Zeitraum, welcher erforderlich ist, damit der Verantwortliche die Genauigkeit der personenbezogenen Daten überprüfen kann;
b) die Verarbeitung rechtswidrig ist und die betroffene Person eine Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen verlangt, deren Verwendung zu beschränken;
c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten nicht mehr zu den betreffenden Verarbeitungszwecken benötigt, aber die betroffene Person diese zur Festlegung, Ausübung oder Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen verlangt;
d) eine betroffene Person der Verarbeitung entsprechend Abs. 19 dieses Artikels der Richtlinie widersprochen hat, solange nicht überprüft wird, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen zur Verarbeitung wichtiger sind als die berechtigten Gründe der betroffenen Person.

18. Hat der Verantwortliche die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entsprechend dem vorhergehenden Satz eingestellt, darf die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten nur mit der Einwilligung der betroffenen Person oder aufgrund einer Festlegung, Ausübung oder Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen erfolgen oder aufgrund des Schutzes der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aufgrund eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union. 19. Der Verantwortliche hat im Vorfeld die betroffene Person über die Aufhebung der Einschränkung bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entsprechend Abs. 17 zu informieren.

20. Der Verantwortliche ist verpflichtet, die jeweiligen Empfänger über alle Berichtigungen oder Löschung von personenbezogenen Daten sowie über die Einschränkung bezüglich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu informieren - bis auf die Fälle, wo sich dies als unmöglich erweist oder wo ein unverhältnismäßiger Aufwand erforderlich wäre. Des Weiteren hat der Verantwortliche auch die betroffene Person über die Maßnahmen zu informieren, wenn dies von der betroffenen Person verlangt wird.

21. Widerspricht eine Person der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einer Eigentümergemeinschaft, deren Verarbeitung durch den Verantwortlichen zum Zweck der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder von Dritten erfolgt, erfolgt aufgrund dieses Widerspruchs keine weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Verantwortlichen, es sei denn, er weist wichtige berechtigte Gründe zur Verarbeitung nach, die wichtiger als die Interessen oder Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen sind bzw. zur Festlegung, Ausübung oder Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen. Der Verantwortliche muss die betroffene Person über dieses Recht informieren - und dies spätesten bei der ersten Kommunikation mit der betreffenden Person.

XI. Überprüfung der Identität von betroffenen Personen

1. Erhält ein Verantwortlicher einen Antrag einer natürlichen Person - einer betroffenen Person, mit welchem diese im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Weiteren nur "DSGVO")
a) das Recht auf Zugang zu ihren personenbezogenen Daten geltend macht und/oder
b) die Ausstellung einer Bescheinigung beantragt, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Antragstellers durch den Verantwortlichen im Einklang mit der DSGVO erfolgt und/oder
c) die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Kopien der personenbezogenen Daten verlangt und/oder
d) um Auskunft bittet, welche personenbezogenen Datenkategorien verarbeitet werden und/oder
e) um Auskunft bittet, zu welchem Zweck die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt und/oder
f) um Auskunft zum geplanten Zeitraum bittet, über welchen die personenbezogenen Daten gespeichert werden bzw., wenn dies nicht festgestellt werden kann, um Auskunft zu den angewandten Kriterien zur Festlegung dieses Zeitraums bittet und/oder
g) um Auskunft bittet, ob (und zu welchen Bedingungen) sie vom Verantwortlichen die Berichtigung oder Löschung von personenbezogenen Daten sowie die Einschränkung deren Verarbeitung verlangen kann bzw. ob und wie die betroffene Person der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersprechen kann und/oder
h) um Auskunft bittet, ob (und wie) sich die betroffene Person bei der Aufsichtsbehörde beschweren kann und bei wem es sich um diese Aufsichtsbehörde handelt und/oder
i) um Auskunft aller verfügbaren Informationen zu den personenbezogenen Datenquellen bittet, welche die betroffene Person betreffen, sofern diese nicht direkt von dieser erlangt wurden und/oder
j) um Auskunft bittet, ob es bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person auch zur automatisierten Entscheidung kommt, einschließlich des im Art. 22, Abs. 1 und 4 der DSGVO erwähnten Profiling sowie in diesen Fällen des Weiteren mindestens um Erteilung von sinnvollen Auskünften bittet, was das angewandte Verfahren sowie auch die Bedeutung und die voraussichtlichen Folgen einer derartigen Verarbeitung für sie als betroffene Person betrifft und/oder
k) um Auskunft bittet, wer die Empfänger der personenbezogenen Daten dieser betroffenen Person sind bzw. bittet, deren Kategorien anzugeben, welchen der Zugang zu ihren personenbezogenen Daten erteilt wurde oder wird und/oder
l) um Auskunft der Empfänger aus den Drittländern oder internationalen Organisationen bittet, denen die personenbezogenen Daten der betroffenen Person zur Verfügung gestellt wurden oder werden und/oder
m) um Erteilung von Auskünften bezüglich von Garantien entsprechend Art. 46 der DSGVO bittet, wenn die personenbezogenen Daten an Drittländer oder internationale Organisationen weitergeleitet werden,
ist der Verantwortliche immer verpflichtet, vor der Bearbeitung der oben genannten Anträge die Identität des Antragstellers in ausreichender Form zu überprüfen. Hat der Verantwortliche Zweifel an der Identität eines Antragstellers, ist er berechtigt, zusätzlich vom Antragsteller Informationen zu verlangen, welche zur Bestätigung dessen Identität erforderlich sind (Art. 12, Abs. 6 der DSGVO).

2. Bei Zweifeln an der Identität eines Antragstellers ist der Verantwortliche berechtigt, von diesem folgende Unterlagen zu verlangen:
a) die Übersendung des Antrags mit der beglaubigten Unterschrift des Antragstellers, sofern der Antragsteller den Antrag in Urkundenform eingereicht hat,
b) die Übersendung des Antrags mit elektronischer Unterschrift - d. h., mit den Daten in elektronischer Form, welche der Datennachricht beigefügt oder mit dieser logisch verbunden sind und welche als eindeutiges Überprüfungsverfahren zur Identifizierung der unterzeichnenden Person in Bezug auf die Datennachricht dienen,
c) die Übersendung des Antrags über das elektronische Postfach, sofern dies vom Antragsteller eingerichtet wurde

3. Der Verantwortliche ist vor allem in folgenden Fällen nicht berechtigt, weitere Informationen zur Überprüfung der Identität des Antragstellers zu verlangen:
a) wenn der Verantwortliche zum maßgeblichen Zeitpunkt (d. h. zum Zeitpunkt, wo der betreffende Antrag eingereicht wird) den E-Mail-Kontakt als personenbezogenen Daten des Antragstellers verarbeitet, von welchem der betreffende Antrag versandt wurde
b) wenn der Verantwortliche zum maßgeblichen Zeitpunkt die Telefonnummer des Antragstellers verarbeitet, anschließend ein Telefongespräch unter dieser Telefonnummer zu Überprüfungszwecken der Identität des Antragstellers führt und danach, nach entsprechender Vereinbarung mit dem Antragsteller, die erforderlichen Informationen versendet bzw. elektronisch an die vom Antragsteller angegebene E-Mail-Adresse bzw. schriftlich an die vom Antragsteller angegebene Adresse weitere Tatsachen in Bezug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten mitteilt
c) wenn der Verantwortliche die Möglichkeit hat, die Identität des Antragstellers anderweitig zu überprüfen (z. B. anhand öffentlicher Register, bisherige Kommunikation)
d) wenn der Antragsteller seinen Antrag persönlich beim zuständigen Mitarbeiter des Verantwortlichen oder bei einer anderen von diesem beauftragten Person abgegeben hat.

XII. Abschließende Bestimmungen

Die Erklärung ist auf den Internetseiten des Verantwortlichen öffentlich zugänglich: www.ravak.at

Die letzte Aktualisierung dieser Erklärung ist am 24.05.2018 erfolgt.